H3 Trigalights®
Trigalights ist eine Wortschöpfung aus den Einzelwörtern „TRI tium“, „GA seous“, „LIGHT“ und „S ource“ und eine eingetragene Marke unseres Geschäftspartners und Weltmarktführers für Tritiumgaslichtlampen aus der Schweiz. Einsatzuhren von KHS mit H3-Illumination verwenden ausschließlich Trigalights® aus Schweizer Produktion, welche ohne äußere Energiezufuhr sehr lange sichtbar leuchten.
Tritiumgaslichtquellen wurden in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts erfunden. Sie bestehen meistens aus einem von innen mit Zinksulfid beschichteten Glasröhrchen aus Borosilikatglas, welches zusätzlich mit Tritiumgas (H3) gefüllt ist. Sie leuchten wesentlich stärker als die schon zuvor bekannten tritiumhaltigen Leuchtfarben.
Neben ihrer langen Lebensdauer besitzen Trigalights® zusätzlich auch noch den Vorteil, nicht von einer äußeren Energiequelle aufgeladen werden zu müssen um in der Dunkelheit leuchten zu können - sie leuchten aktiv aus sich selbst heraus. Dies garantiert eine optimale Ablesbarkeit einer jeden KHS H3-Einsatzuhr bei Tag und Nacht, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und dies bis zu 25 Jahre lang!
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Funktionsweise & Sicherheit:
Wie Eingangs bereits angesprochen, besteht ein Trigalight® aus einem mit Tritiumgas gefüllten Glaskörper, der von innen mit Zinksulfid beschichtet ist. Während des radioaktiven Zerfall des verwendeten Tritiumgases (H3) werden Elektronen (Beta-Strahlung) emittiert. Diese Strahlung trifft auf die Zinksulfidschicht und regt diese zum Leuchten an. Die Farben der Trigalights® werden deshalb auch nicht vom eingefüllten Gas beeinflusst, sondern von der inneren Beschichtung, welche in Ihrer Zusammensetzung - und somit in der Farbe - variiert werden kann. Die Helligkeit der Trigalight® ist proportional zum Fülldruck (Gasmenge). Sehr wichtig ist noch zu erwähnen, dass die Elektronen (Beta-Strahlung) die Glasröhrchen aus Borosilikatglas nicht durchdringen bzw. verlassen können. Es kann keine Beta-Strahlung austreten!
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Rücknahme:
KHS Produkte mit Trigalights® schicken Sie bitte nach Gebrauch bzw. am Ende des Produktlebens zur fachgerechten Entsorgung und Recycling an uns zurück.
Die Rückgabe-Adresse lautet:
KHS e.K
Gewerbeallee 4
45478 Mülheim / Ruhr -
Gefahren:
Im vorherigen Abschnitt konnten wir bereits lesen, dass das Borosilikatglas die Beta-Strahlung vollständig abschirmen kann. Was ist nun im EXTREM unwahrscheinlichen Fall, dass das Glas einer KHS Einsatzuhr zerstört wird, dabei auch alle Trigalights® zerbrechen und eine vollständige Inhalation des Tritiumgases geschieht?
Laut Angabe des Bundesamtes für Strahlenschutz liegt die vorhandene natürliche Strahlenexposition in Deutschland bei durchschnittlich 2,1 Millisievert (mSv) pro Bürger im Jahr, dies entspricht 2.100 Mikrosievert (µSv) im Jahr. Das Bundesamt für Strahlenschutz führt weiter aus, Zitat: "Bei Annahme der Zerstörung einer Uhr mit circa 1 GBq, bei der alle Tritiumquellen zerbrechen, würde die Inhalation des Tritiums eine Dosis von etwa 20 Mikrosievert (µSv) ergeben. Bei der bestimmungsgemäßen Benutzung von Uhren mit GTLS ist eine Zerstörung der mit Tritiumgas gefüllten Glasröhrchen jedoch praktisch ausgeschlossen“.
Halten wir fest, die vorhandene natürliche Strahlenexposition in Deutschland liegt also 105 mal höher als die in der Natur vorkommende Strahlenbelastung. Um es noch deutlicher zu veranschaulichen, eine Banane gibt eine Strahlung von ca. 0,1 Microsievert (µSv) in den menschlichen Körper ab, essen Sie 200 Bananen im Jahr und Sie haben das Äquivalent zu 16 zerbrochenen Trigalights® bei vollständiger Inhalation des Tritiumgases gefunden. -
Legalität:
Trigalights® sind in den meisten Ländern der Welt legal zu erwerben, es gibt jedoch auch Länder in denen sie leider nicht zivil erworben werden dürfen, hierzu zählt derzeit zum Beispiel Frankreich. In den meisten Ländern gibt es für die Verwendung im zivilen Markt gesetzliche Vorschriften oder speziellen Auflagen.
In Deutschland gibt es die gesetzliche Auflage, dass H3-Uhren für den zivilen Markt eine maximale Aktivität von 1 Gigabecquerel (GBq) nicht überschreiten dürfen.
Der Besitz von zivilen Produkten von Trigalights mit einer Gesamtaktivität von über 1 Gigabecquerel (GBq) ist in Deutschland genehmigungspflichtig. Der Besitz ohne eine entsprechende Genehmigung ist gesetzlich eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden.
Für die Herstellung und den Import / Export von Produkten mit Trigalight®-Technologie benötigt man zudem eine Genehmigung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Alle KHS Produkte, wie z.B. KHS H3-Einsatzuhren und KHS H3-Trigatags, halten selbstverständlich alle gesetzlichen Vorgaben ein. -
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